Geldspielgericht

Über uns

Das Geldspielgericht (GSG) ist ein interkantonales Gericht, das von allen Kantonen, gestützt auf das am 1. Januar 2021 in Kraft getretene gesamtschweizerische Geldspielkonkordat vom 20. Mai 2019 (GSK), eingerichtet wurde.

Seine Mitglieder werden für eine Amtsperiode von 6 Jahren von der Fachdirektorenkonferenz Geldspiele (FDKG) gewählt; sie sind nur für eine zweite Amtsperiode wieder wählbar.

Das Geldspielgericht ist der Oberaufsicht der FDKG unterstellt. In seiner Rechtsprechung verfügt es über eine völlige Unabhängigkeit.

Das Geldspielgericht entscheidet namentlich, als einzige richterliche kantonale Instanz, über Beschwerden, die gegen Verfügungen der interkantonalen Aufsichts- und Vollzugsbehörde (GESPA), im Sinne der Artikel 105 ff. des Bundesgesetzes über Geldspiele vom 29. September 2017 (BGS) eingereicht worden sind.

Das Geldspielgericht überprüft die Gesetzmässigkeit der bei ihm angefochtenen Verfügungen, namentlich ihre Vereinbarkeit mit dem BGS und mit dem GSK. Es kann auch die Ermessensausübung der Vorinstanz überprüfen.

Urteile des Geldspielgerichts können, gestützt auf das Bundesgesetz über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (BGG), beim schweizerischen Bundesgericht angefochten werden.