Geldspielgericht

Rechtsgrundlagen

Für die Tätigkeit des Geldspielgerichts sind namentlich folgende Rechtsgrundlagen massgeblich:

Erlasse

Reglemente

Das Geldspielgericht hat folgendes Reglement erlassen:

Gebührenregelung

Das Geldspielgericht wendet die Reglemente vom 21. Februar 2008 über die Kosten und Entschädigungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (VGKE) und über die Verwaltungsgebühren des Bundesverwaltungsgerichts (GebR-BVGer) sinngemäss an.

Die Verfahrenskosten werden in der Regel der unterliegenden Partei auferlegt.