Geldspielgericht
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Gemäss Artikel 12 des gesamtschweizerischen Geldspielkonkordats vom 20. Mai 2019 (GSK), beurteilt das Geldspielgericht (GSG), als letztinstanzliche interkantonale richterliche Behörde, mit voller Kognition in Sachverhalts- und Rechtsfragen, Beschwerden gegen Verfügungen und Entscheide der übrigen mit diesem Konkordat geschaffenen Organisationen bzw. deren Organe.
Im Sinne von Artikel 73 Absatz 5 GSK, ist es - ab 1. Januar 2021 - an die Stelle der Rekurskommission der Interkantonalen Vereinbarung über die Aufsicht sowie die Bewilligung und Ertragsverwendung von interkantonal oder gesamtschweizerisch durchgeführten Lotterien und Wetten vom 7. Januar 2005 (IVLW) getreten.
Für die Amtsdauer vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 setzt sich das nebenamtliche arbeitende Gericht wie folgt zusammen:
Robert Zimmermann, Präsident
Peter Vetter, Vizepräsident
Jessica Koller, Richterin
Filippo Gianoni, Richter
Olivier Derivaz, Richter
Kathrin Abegglen-Zogg, Ersatzrichterin
Tobias Grasdorf, Ersatzrichter
Nicolas Rouiller, Ersatzrichter